Urlaubsplaner & Abwesenheits-Tracker
Die einfache Art, Ihren eigenen Urlaub zu planen – und auf Wunsch auch den Ihrer Kollegen oder Familie. Ob klassische Fünftagewoche im Büro oder Schichtbetrieb in Pflege und Handwerk: Sie stellen ein, an welchen Tagen gearbeitet wird. Der Resturlaub wird automatisch berechnet, die Feiertage in Deutschland, Österreich und der Schweiz werden berücksichtigt, und Überschneidungen im Team sehen Sie sofort. Ihre Daten bleiben dabei auf Ihrem Gerät.
Jemand fängt unterjährig an oder hört auf? Anteiligen Urlaubsanspruch berechnen (§ 5 BUrlG) →
Ohne Anmeldung · ohne E-Mail-Adresse · kein Verkaufsgespräch
- Sofort startklarKostenlos, ohne Anmeldung und ohne Installation.
- PDF und CSV auf KnopfdruckDruckfertige Übersicht zum Aushängen, Tabelle für Excel.
- Für Deutschland, Österreich und die SchweizFeiertage aller 16 Bundesländer, Österreichs und der 26 Kantone.
Meinen Urlaub planen
Einstellungen: 30 Tage
Weitere Einstellungen (Übertrag, Zusatzurlaub, Regeln des Betriebs)
Anspruch
Brückentag-Radar
Alle Möglichkeiten anzeigen
Mehrere Zeilen anhaken, um sie zusammen einzutragen.
Unterschrift für den Antrag hinzufügen (nur für diese Sitzung)
Mit Maus oder Finger unterschreiben. Die Unterschrift bleibt auf diesem Gerät und wird nicht gespeichert – nach dem Neuladen ist sie weg. Eine gezeichnete Unterschrift ist keine qualifizierte elektronische Signatur; für einen Urlaubsantrag schreibt das Gesetz keine Form vor.
Für einen Urlaubsantrag fehlt noch Ihr Name.
Für die Bestätigung fehlt noch der Arbeitgeber.
Übrigens: KUKANILEA ist eine lokal installierte Bürosoftware für E-Mail, Dokumente, Aufgaben, Termine, Projekte und Zeiterfassung. KUKANILEA ansehen →
Überschneidung im Team erkannt
Urlaubskonto
| Name | Anspruch | Genommen | Resturlaub | Aktion |
|---|
+ Weitere Person hinzufügen (Partner, Kollegen, Team)
Ihr Team wächst? Für Zeiterfassung und Projekte gibt es KUKANILEA als lokal installierte Bürosoftware. Mehr über KUKANILEA →
Eingetragen
Excel-Vorlage, dieser Urlaubsplaner oder Personalsoftware?
Alle drei haben ihren Platz. Das passt zu welchem Betrieb:
Excel-Vorlage
- Läuft in Excel, auch ohne Internet
- Feiertage je nach Vorlage – oft nur für Deutschland
- Jedes Jahr eine neue Datei, Änderungen an Formeln auf eigene Gefahr
Dieser Urlaubsplaner Sie sind hier
- Feiertage für alle Bundesländer, Österreich und die 26 Kantone
- Ohne Konto und ohne Installation – im Browser, auch auf Mac und Telefon
- Für Einzelpersonen: der eigene Plan als PDF-Urlaubsantrag für den Arbeitgeber
- Für Teams: Überschneidungen und Vertretungen auf einen Blick
- Daten bleiben auf diesem Gerät, CSV für Excel
- Grenze: ein Gerät, keine Freigabe-Abläufe im Team
Personalsoftware
- Mitarbeiter stellen Anträge selbst, Freigabe durch die Leitung
- Konto nötig; Daten beim Anbieter oder auf dem eigenen Server
- Kostenlos meist nur für kleine Teams
Blanko-Vorlagen zum Ausfüllen von Hand
Leerer Jahresplan mit den Feiertagen Ihrer Region und Freizeilen – zum Aushängen am Schwarzen Brett. Oder ein leerer Urlaubsantrag für die Mappe. Ihre Einträge stehen in keiner der beiden Vorlagen.
Leerer Jahresplan (A4)
Leerer Urlaubsantrag (A4)
Über dieses Werkzeug
Gezählt werden nur die Wochentage, die unter „Arbeitstage“ eingeschaltet sind (Vorgabe Montag bis Freitag), abzüglich der gesetzlichen Feiertage der gewählten Region – Bundesland, Österreich oder Kanton. Nur die Art "Urlaub" wird gegen den Urlaubsanspruch gerechnet — Krankheit und Sonderurlaub mindern den Resturlaub nicht. Überschneidungen werden angezeigt, wenn zwei oder mehr Personen am selben Tag Urlaub haben. Dieses Werkzeug ersetzt keine Personalverwaltungs-Software und keine Rechtsberatung — alle Daten bleiben ausschließlich lokal in Ihrem Browser (localStorage), es gibt keine Mehrbenutzer-Synchronisation.
Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage stehen gesetzlich mindestens zu?
Das hängt vom Land ab. Deutschland: 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Abs. 1 BUrlG), also 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche. Österreich: 30 Werktage, nach 25 Dienstjahren 36 (§ 2 Abs. 1 UrlG) – bei einer 5-Tage-Woche 25 bzw. 30 Arbeitstage. Schweiz: mindestens vier Wochen Ferien, bis zum vollendeten 20. Altersjahr fünf Wochen (Art. 329a Abs. 1 OR).
Viele Arbeits- oder Tarifverträge sehen mehr vor. Der Anspruch ist in diesem Werkzeug deshalb pro Person frei einstellbar (Vorgabe 30 Tage).
Verfällt nicht genommener Urlaub?
Deutschland: Der Urlaub ist grundsätzlich im Kalenderjahr zu nehmen, eine Übertragung ist nur aus dringenden Gründen und meist bis zum 31. März vorgesehen (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Nach der Rechtsprechung von EuGH und Bundesarbeitsgericht verfällt er aber nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und konkret zur Urlaubnahme aufgefordert hat.
Österreich: Der Anspruch verjährt nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist (§ 4 Abs. 5 UrlG). Schweiz: Die Ferien sind in der Regel im betreffenden Dienstjahr zu gewähren, und wenigstens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängen (Art. 329c Abs. 1 OR).
Zählen Feiertage und Krankheitstage als Urlaub?
Krankheit: In Deutschland werden ärztlich nachgewiesene Krankheitstage während des Urlaubs nicht angerechnet (§ 9 BUrlG). In Österreich gilt das erst, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert (§ 5 Abs. 1 UrlG) – eine kürzere Erkrankung im Urlaub bleibt Urlaub und wird hier auch so erfasst. Für die Schweiz enthält das Obligationenrecht keine ausdrückliche Regel. Dieses Werkzeug zieht nur die Art „Urlaub“ vom Anspruch ab; Krankheit und Sonderurlaub mindern den Resturlaub nicht.
Feiertage: Gezählt werden die Feiertage der oben gewählten Region. In Deutschland kostet ein Feiertag in der üblichen Fünftagewoche keinen Urlaubstag (§ 3 Abs. 2 BUrlG); wo nach Dienst- oder Schichtplan auch an Feiertagen gearbeitet wird, kann Urlaub an einem solchen Tag angerechnet werden (BAG, 9 AZR 430/11). Deshalb lässt sich oben einstellen, wie Feiertage in Ihrem Betrieb behandelt werden.
Wie erkennt das Tool Überschneidungen im Team?
Sobald zwei oder mehr Personen am selben Kalendertag als abwesend (Urlaub) erfasst sind, zeigt das Werkzeug eine Überschneidungs-Warnung mit den betroffenen Namen. Das erleichtert die Personalplanung, ersetzt aber keine verbindliche Urlaubsgenehmigung.
Wo werden die erfassten Daten gespeichert?
Ausschließlich lokal im Browser (localStorage) auf diesem Gerät. Es findet keine Übertragung an einen Server statt und es gibt keine Mehrbenutzer- oder Geräte-Synchronisation.